Interreg Österreich-Bayern 2014-2020

b-solutions der EUREGIO via salina

Die Organisation Euregio via Salina e. V. berichtet darüber, dass die Bewohner*innen der hoch gelegenen Ortschaften in der Grenzregion Allgäu-Tirol wegen der örtlichen Gegebenheiten nur einen sehr erschwerten Zugang zu ambulanten therapeutischen Dienstleistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, ambulanter Pflege oder Ähnlichem im jeweiligen Inland (Deutschland oder Österreich) haben.

Ein anschauliches Beispiel dafür ist die bayerische Gemeinde Balderschwang, die von deutscher Seite aus nur über den kurvenreichen Riedberg-Pass, der zudem im Winter oft nicht passierbar ist, zu erreichen ist. Deshalb kommt es häufig vor, dass deutsche Einwohner*innen, deren Wohnort von österreichischer Seite über den Bregenzer Wald besser zugänglich ist, österreichische Therapeut*innen in Anspruch nehmen. Dazu kommt der Personalmangel – vor allem bei den Pflege-Dienstleistungen –, wodurch die entsprechende Versorgung der Einwohner*innen dieser Region zusätzlich erschwert wird.  
Unter normalen Umständen rechnen die Therapeut*innen die von ihnen erbrachten Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Im Falle der Inanspruchnahme grenzüberschreitender therapeutischer Dienstleistungen ist eine direkte Abrechnung des ausländischen Leistungserbringers mit den deutschen Krankenkassen jedoch nicht möglich. So kommt es etwa oft dazu, dass trotz vorhandener deutscher Krankenversicherung die Empfänger*innen der ambulanten Dienstleistung österreichischer Therapeuten diese privat bezahlen müssen.

Eine nachträgliche Kostenerstattung durch die deutsche Krankenkasse gelingt nur im Einzelfall. Alternativ bleibt nur die erheblich aufwändigere Möglichkeit, diese Dienstleistungen jeweils im Inland zu beanspruchen, und dafür die längeren Wege und Anfahrtszeiten, gerade im Winter, in Kauf zu nehmen. 


Auf österreichischer Seite (als Beispiel sei die Gemeinde Kleinwalsertal genannt, die ausschließlich von deutscher Seite aus zugänglich ist) ist die Problematik identisch: In Österreich versicherte Einwohner*innen der Grenzregion greifen oft auf deutsche therapeutische Dienstleistungen zurück und müssen aus den genannten Gründen diese privat aus eigenen Mitteln bezahlen, mit oder auch ohne anschließende(-r) Kostenerstattung durch die jeweilige österreichische Krankenkasse.  
Es gibt keine einheitliche Regelung zur Kostentragung grenzüberschreitender therapeutischer Dienstleistungen. Gerade im Grenzgebiet Allgäu – Außerfern – Vorarlberg wäre es aber auf Grund der Topografie und des ländlichen Charakters des Gebietes sehr sinnvoll, diese Leistungen grenzüberschreitend in Anspruch nehmen zu können. 
Konkret geht es dabei um die Möglichkeit für ausländische Leistungserbringer, ambulante therapeutische Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. 

Die Ergebnisse wurden uns von der EUREGIO via salina freundlicherweise zu Verfügung gestellt!