Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Verarbeitung der Schafwolle zu Düngepellets in Deutschland?
Schafwolle kann gemäß den EU-Vorgaben zu Düngepellets verarbeitet werden. Deutschland hat keine abweichenden Regelungen von den europäischen Vorschriften eingeführt.
In allen deutschen Regionen, in denen Pelletpressen betrieben werden, müssen Betreiber ebenfalls die EU-Vorgaben einhalten. Es gibt keine abweichenden Vereinbarungen mit den Veterinärämtern. Die Betreiber berichten übereinstimmend, dass die strengen Anforderungen wirtschaftlich nicht rentabel sind.
Aufgrund der einheitlichen EU-Vorgaben sind die Anforderungen in Österreich vergleichbar mit denen in Deutschland, was auch von einem österreichischen Pelletpressenbetreiber bestätigt wurde.
In dem Projekt wurden u.a. folgende Fragen angesprochen:
Frage 1: Kann unverarbeitete Wolle als Dünger vermarktet werden, ohne weitere Behandlung?
Antwort: Wolle ist gemäß Art. 10 VO 1069/2009 „ungefährlich“, wenn sie keine Krankheiten auf Mensch oder Tier überträgt. Die Beurteilung hängt von den Hygienebedingungen auf dem Hof und anderen Faktoren ab und muss vom Veterinäramt erfolgen.
Frage 2: Braucht unbehandelte Schafwolle eine Sterilisation, um als Dünger verkauft zu werden?
Antwort: Nein, Art. 3 VO 142/2011 ist nur relevant für weiterverarbeitete Wolle (z. B. Kleidung oder Teppiche). Für Dünger reicht es, dass die Wolle „ungefährlich“ ist.
Frage 3: Welche Behandlung ist für Rohwolle erforderlich, um sie als Dünger zu vermarkten?
Antwort: Dies lässt sich juristisch nicht pauschal beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Frage 4: Wie werden Schafhalter, die Wolle liefern, registriert?
Antwort: Schafhalter müssen registriert werden, um die Herkunft der Wolle nachverfolgen zu können. Eine Registrierung beim Veterinäramt wäre sinnvoll, wobei konkrete Vorgaben fehlen.
Frage 5: Welche rechtlichen Hürden gibt es für den grenzüberschreitenden Handel mit Schafwoll-Dünger?
Antwort: Es bestehen keine rechtlichen Hindernisse, aber der komplexe rechtliche Rahmen ist schwer verständlich. Eine Informationsstelle oder ein Informationsdokument, das die Anforderungen der EU-Vorschriften erklärt, könnte hilfreich sein. Zudem könnte eine Koordination zwischen den deutschen und österreichischen Stellen die Umsetzung des Handels vereinfachen.
Lösungsansatz:
Ein Informationsdokument könnte die relevanten Anforderungen und Kontrollen für Schafwoll-Dünger zusammenfassen. Dies sollte vom zuständigen Bundesministerium veröffentlicht und an Veterinärämter verteilt werden. Eine zentrale Informationsstelle könnte weitere Unterstützung bieten. Eine vertragliche Regelung zwischen Deutschland und Österreich ist momentan nicht erforderlich, da beide Länder die gleichen rechtlichen Vorgaben haben.
Hierzu wurde auch eine Videosequenz erstellt:
https://app.frame.io/presentations/fb9894f9-7104-467a-932e-eb40d13298f1