Grossprojekte (über 35.000€)
Projekte mit über 35.000 Euro Gesamtkosten werden als Großprojekte bezeichnet. Der EFRE-Fördersatz beträgt max. 75 % der förderfähigen Kosten. Diese können laut Kooperationsprogramm innerhalb der spezifischen Ziele gefördert werden.
Die INTERREG unterstützt potenzielle Projektpartner bei der Entwicklung, Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung.
Grundvoraussetzung ist, dass das Projekt als ein grenzüberschreitendes Vorhaben geplant und mit mindestens einem Partner aus dem Nachbarland durchgeführt wird. Wie bei allen INTERREG-Projekten gilt das Lead-Partner-Prinzip. Ein weiteres Kriterium ist die langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner über das Projektende hinaus. eingereichten Die grundsätzlichen Voraussetzungen (Förderfähigkeitsregeln, Projektselektionskriterien) für eine Antragstellung entsprechen jenen kleinerer Projekte. Was die Themenwahl der Projekte betrifft so müssen Großprojekte in die spezifischen Zielen der INTERREG passen.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Monitoringsystem (JEMS) wie bei den Mittel- und Kleinprojekten (bis 35.000 Euro)
Vor Antragstellung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsstelle oder dem Gemeinsamen Sekretariat.
Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch ersuchen wir vorab um Übersendung der ausgefüllten Projektskizze per Email an gs.interreg@ooe.gv.at . Die MitarbeiterInnen der INTERREG BAY-AUT unterstützen Projektpartner bei der Projektentwicklung, Antragstellung und Abrechnung und sind bei der Projektpartnersuche behilflich.
Über die Genehmigung von Großprojekten im Programmgebiet der Euregio ZWK entscheidet der Begleitausschuss der INTERREG BAY-AUT. Mit dem Projekt darf frühestens nach Genehmigung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Die Einreichfristen finden Sie auf unserer Startseite.
Genauere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.interreg-bayaut.net/