Mittelprojekte (max. 100.000€)
Projekte mit maximal 100.000 Euro Gesamtkosten werden als Mittelprojekte bezeichnet. Der EFRE-Fördersatz beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Diese müssen laut Kooperationsprogramm einen Beitrag zur Umsetzung der EUREGIO ZWK Strategie leisten. Förderprojekte sind in folgenden Aktionsfeldern möglich: Grenzenlose Wissensgesellschaft, grenzenlose Natur- und Kulturlandschaft, Tourismus im Grenzraum
Die EUREGIO ZWK unterstützt potenzielle Projektpartner bei der Entwicklung, Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung von Mittelprojekten.
Grundvoraussetzung ist, dass das Projekt als ein grenzüberschreitendes Vorhaben geplant und mit mindestens einem Partner aus dem Nachbarland durchgeführt wird. Wie bei allen INTERREG-Projekten gilt auch für die Mittelprojekte das Lead-Partner-Prinzip. Ein weiteres Kriterium ist die langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner über das Projektende hinaus. Die grundsätzlichen Voraussetzungen (Förderfähigkeitsregeln, Projektselektionskriterien) für eine Antragstellung entsprechen jenen von größeren Projekten. Was die Themenwahl der Projekte betrifft so müssen Klein- und Mittelprojekte einen Beitrag zur Umsetzung der EUREGIO ZWK Strategie leisten. Förderprojekte sind in folgenden Aktionsfeldern möglich: Grenzenlose WIssensgesellschaft, Grenzenlose Natur- und Kulturlandschaft, Tourismus im Grenzraum.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Monitoringsystem (JEMS) wie bei den Klein- und Großprojekten (über 35.000 Euro).
Vor Antragstellung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsstelle.
Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch ersuchen wir vorab um Übersendung der ausgefüllten Projektskizze per Email an die EUREGIO ZWK. Die MitarbeiterInnen der EUREGIO ZWK unterstützen Projektpartner bei der Projektentwicklung, Antragstellung und Abrechnung und sind bei der Projektpartnersuche behilflich.
Über die Genehmigung von Mittelprojekten im Programmgebiet der EUREGIO ZWK entscheidet das Projektauswahlgremium der EUREGIO ZWK. Mit dem Projekt darf frühestens nach Genehmigung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Die Einreichfristen finden Sie auf unserer Startseite.