Antragstellung
Antragstellung von p2p-, Klein- und Mittelprojekten:
Das Projektauswahlgremium der EUREGIO ZWK (Mittel-, Klein- und People-to-people-Projekte) kann den Antrag entweder zurückstellen, genehmigen oder ablehnen.
Frühestens einen Tag nach Genehmigung des Antrags kann mit dem Projekt begonnen werden, wenn der Projektstart im Förderantrag entsprechend beantragt wurde. Die Verwaltungsbehörde stellt den EFRE Fördervertrag aus.
https://www.interreg-bayaut.net/downloads/leitfaeden-und-projektdokumente
Beantragung von Großprojekten:
Die Bestimmungen zur Beantragung von Großprojekten erfahren Sie unter https://www.interreg-bayaut.net/antragstellung/